Psychische Belastungen am Arbeitsplatz müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5) beurteilt und es müssen geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen werden. Um eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen, ist es entscheidend valide Daten zu erheben und fachgerecht auszuwerten. Idealer Weise werden diese Daten auch in einem Branchenvergleich eingeordnet.

Als Arbeits- und Organisationspsychologin führe ich für Ihr Unternehmen eine Gefährdungsanalyse der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durch und begleite Sie durch den gesamten Prozess. Dabei sind Aspekte wie Kommunikation (Mitarbeiter, Betriebsrat), ein valider Fragebogen und Auswertung, Entwicklung von geeigneten Interventionen und Evaluation von umgesetzten Maßnahmen wichtige Schritte zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation. In meiner Arbeit setze ich für umfangreiche Mitarbeiterbefragungen den COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) ein.

Im Rahmen der Offensive Mittelstand biete ich als autorisierte Beraterin verschiedene kurze Checks (z.B. Personal, Gesundheit) für eine erste Bestandsaufnahme an. In einem Folgeschritt kann dann überlegt werden welches Vorgehen für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Gerne Erläutere ich Ihnen das Vorgehen in einem persönlichen Gespräch.